Informationen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
1. Welcher Personenkreis hat in der Regel welche Fachkunde?
Radiologen und Teilradiologen: | Fachkunde Röntgendiagnostik |
Nuklearmediziner: | Fachkunde Nuklearmedizin |
Strahlentherapeuten: | Fachkunde Strahlentherapie + Röntgendiagnostik |
Entsprechend der erworbenen Fachkunden - Röntgendiagnostik und/oder Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden.
2. Wie sind die Aktualisierungsfristen?
2. 1 Aktualisierung - Röntgendiagnostik -
Erwerb der Fachkunde: | Aktualisierung bis: |
vor 1973 | 01. Juli 2004 |
von 1973 - 1987 | 01. Juli 2005 |
von 1988 - 30. Juni 2002 | 01. Juli 2007 |
ab 1. Juli 2002 | 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde |
2. 2 Aktualisierung - Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie
Erwerb der Fachkunde: | Aktualisierung bis: |
vor 1976 | 01. August 2003 |
von 1976 - 1989 | 01. August 2004 |
von 1990 - 31. Juli 2001 | 01. August 2006 |
ab 1. August 2001 | 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde |
3. Wie erfolgt die Aktualisierung?
Die Aktualisierung erfolgt i. d. R. durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs.
Die Fachkunde/n auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik werden in der Regel einen 8-stündigen Aktualisierungskurs (á 45 Minuten) aufrecht erhalten.
Die Fachkunden auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie können durch einen 12-stündigen Aktualisierungskurs aufrecht erhalten werden.
Die Fachkunde/n auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik werden in der Regel einen 8-stündigen Aktualisierungskurs (á 45 Minuten) aufrecht erhalten.
Die Fachkunden auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie können durch einen 12-stündigen Aktualisierungskurs aufrecht erhalten werden.
4. Besonderheit:MTR, MTRA
Da Medizinisch-Technische Assistenten/innen die Fachkunde im Strahlenschutz auf den Gebieten Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in der Ausbildung erwerben, sollten sie auf jeden Fall die gesamten Fachkunden aktualisieren, auch wenn sie im Augenblick nur auf einem Gebiet tätig sind. Die Aktualisierung ist unabhängig von der augenblicklichen beruflichen Tätigkeit.
5. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von MFA
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 8-stündigen Aktualisierungskurs.
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlentherapie für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs.
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz auf den Gebieten Nuklearmedizin und Strahlentherapie für MFA bzw. Arzthelfer/innen erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs.
6. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz von OP-Personal
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen bzw. 8-stündigen Aktualisierungskurs.
7. Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen:
- Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auf jedem Gebiet, in dem man die Fachkunde bzw. Kenntnisse einmal erworben hat.
- Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch während einer Babypause, da der spätere Berufseinstieg bei nicht aktualisierter Fachkunde bzw. Kenntnissen nur durch aufwändigere Kurse möglich werden könnte.
- Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben, um spätere Vertretungsmöglichkeiten offen zu haben.